Betrieb von Ultraleichtflugzeugen in Dänemark (ausgenommen Grönland und die Färöer Inseln)

Nur Flugzeuge mit gültigen ICAO- oder EASA-Lufttüchtigkeitszeugnissen dürfen ohne besondere Genehmigung in Dänemark betrieben werden. Nationale Zertifikate für Ultraleichtflugzeuge, die vom Staat ausgestellt wurden, in dem das Flugzeug registriert ist, sind außerhalb des Ausstellungsstaates nicht gültig.

Daher müssen Betreiber von Ultraleichtflugzeugen eine Genehmigung beantragen, um in Dänemark fliegen zu dürfen.

Anträge auf Genehmigung zum Betrieb von Ultraleichtflugzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) unter 600 kg werden von der dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde geprüft und können gemäß Absatz 3 des § 25 des dänischen Luftverkehrsgesetzes erteilt werden.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis wird eine Gebühr von 1.250,00 DKK erhoben. Falls der Antrag abgelehnt wird, bleibt die Zahlung dennoch fällig.

Falls eine Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis erteilt wird, ist diese persönlich und nur für den im Antrag genannten Piloten und das Flugzeug gültig sowie für den angegebenen Zeitraum, der insgesamt nicht länger als 90 Tage sein darf.

Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis zum Fliegen nach und innerhalb Dänemarks muss der Antragsteller den Status des Piloten und des Ultraleichtflugzeugs dokumentieren. Dies geschieht durch das Ausfüllen eines Formulars mit den erforderlichen Informationen und das Hochladen gültiger Kopien der unten genannten Dokumente im PDF-Format oder Ähnlichem.

  • Pilotenlizenz
  • Medizinisches Zertifikat
  • Internationale Funklizenz (Englisch) mit Sprachfähigkeitsnachweis
  • Registrierungszertifikat
  • Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Versicherungsnachweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 785/2004
  • Lärmzeugnis
  • Daten, an denen der Betreiber fliegen möchte
  • Kontaktdaten
  • Kreditkartendaten (werden für die Bezahlung der Bearbeitung des Antrags auf Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis verwendet).

Erteilte Ausnahmegenehmigungen/Erlaubnisse können widerrufen werden, wenn die eingereichten Unterlagen unzureichend sind.

Die Anforderungen/Vorschriften für den Betrieb von Ultraleichtflugzeugen nach und innerhalb Dänemarks sind im VFR-Flughandbuch Dänemark, GEN 1, und im AIP Dänemark, GEN 1 (https://aim.naviair.dk/), sowie in den Absätzen 4.3.1, 4.4 und 4.5 der Verordnung für die Zivilluftfahrt (BL) Nr. 9-6, Vorschriften für Ultraleichtflugzeuge (https://www.en.trafikstyrelsen.dk/media/16198/BL9-6%20%20on%20ultralight%20aeroplanes.pdf) festgelegt.

Sie können eine Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis für den Betrieb von Ultraleichtflugzeugen ohne gültiges Typenzertifikat über den folgenden Link beantragen.

Um den Antrag zu stellen und die erforderlichen Dokumente hochzuladen, verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Antragsformular für Einfluggenehmigungen

Für Flüge mit Ultraleichtflugzeugen in Grönland und/oder auf den Färöer Inseln wenden Sie sich bitte per E-Mail an die dänische Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Zusätzliche Informationen findet man bei der Danish Ultralight Flying Association

https://dulfu.dk/english-info/

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dänischen Behörden können jederzeit ihre Anforderungen ändern.

Bitte auf den oben genannten Seiten/Links selbstständig informieren und prüfen.